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DEOS-Heizkoerperthermostat

Steigende Energiekosten und neue rechtliche Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwingen Gebäudeverantwortliche, ihre Heizungskosten deutlich zu reduzieren, da diese etwa 69 % der laufenden Gebäudeenergiekosten ausmachen. DEOS – Hersteller und Experte für Gebäudeautomation – bietet schnelle Energiesparlösungen an, für alle Besitzer und Betreiber von Nicht-Wohngebäuden wie Kitas, Schulen, Turnhallen, Büros und mehr.

Dabei ist das batterielose Funk-Heizkörperthermostat DEOS TEO besonders erfolgreich in den Gebäuden: keine Kabelverlegung und Installation bei laufender Gebäudenutzung.

DEOS TEO ersetzt ganz einfach die alten Heizkörperthermostate. Kabellos installiert, verbinden sich die Funkthermostate IT-sicher mit dem Empfänger per LoRaWAN. Dies ist ein lizenzfreier Funkstandard, der Mauern und Decken besser durchdringt als WLAN oder Mobilfunk. Die Lösung kommt auch ohne kostspielige und komplizierte Repeater-Netzwerke aus. Dabei kann die Regelung wahlweise von überall per Cloud bedient werden oder bleibt eine lokale „Vor-Ort-Insellösung“, je nach Kundenwunsch.

Gemeinden wie Wadgassen oder Emsdetten sparen mit DEOS TEO bis zu 40 % der Heizungskosten. Auch in der Gemeinde Germersheim spart die Kommune mit DEOS TEO: Der Einbau erfolgte während der Unterrichtszeit in den Klassenräumen, ohne Lärm und Schmutz und innerhalb eines Tages. Sofort werden die Heizungskosten gesenkt und Energie wird eingespart. Zudem liegt der ROI (Return on Investment) bei dieser individuellen Projektberechnung und konservativen Annahmen der Energieeinsparung bei nur 4,2 Jahren, reell betrachtet eher darunter.

Dank des patentierten und batterielosen DEOS TEO Funk-Heizkörperthermostats entfällt auch der halbjährliche Batteriewechsel. Die Heizungstemperaturen werden raumindividuell zentral per Funk eingestellt. Vorgegebene Kalender- und Zeitprogramme berücksichtigen Wochenenden, Ferien und Urlaube. Funkbasierte Fenster- und Türkontakte können optional ergänzt werden und erhöhen die Energieeinsparung bei geöffneten Fenstern.

Mit dem GEG (Gebäude Energie Gesetz) treten wichtige Änderungen für Nicht-Wohngebäude in Kraft. Speziell § 71a verpflichtet Gebäudebesitzer und -betreiber ab einer bestimmten Nennleistung zum Einbau von Gebäudeautomation, wie der von DEOS. Bis Ende 2024 muss gehandelt werden – im Neubau ebenso wie in Bestandsgebäuden.

Quelle: DEOS

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