Mit mehr 6.000 Fachbegriffen stellt das TGA-Lexikon auf Recknagel Online eines der umfassendsten Nachschlagewerk für diejenigen dar, die in der Technischen Gebäudeausrüstung zu Hause sind oder sich dafür interessieren. Dank Suchfunktion, alphabetischer Ordnung und Link-Hilfstelle in den Begriffserklärungen ist das Suchen und Finden kinderleicht.
Zuerst im Jahre 2001 von Klaus W. Usemann im Oldenbourg Industrieverlag München herausgegeben, entwickelt sich das TGA-Lexikon stetig weiter und gibt Herstellern, Zulieferern, Beratenden Ingenieuren, Lehrenden und Forschenden eine praktische Hilfestellung.
Begriff | Definition |
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Anschlussnehmer | Er hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. <Trinkwasserversorgung> Vertragspartner des Wasserversorgungsunternehmens. Anmerkung: Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen (AVBWasser § 10). Er ist verpflichtet, die Messeinrichtungen (Wasserzählereinrichtung) in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. Er muss nicht zwingend Grundstückseigentümer sein.
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Sachgebiet:
Betreiben/Instandhalten, Sanitärtechnik |