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Bauprodukte: Verbände fordern hohe Brandschutzstandards

Der Brand im Grenfell Tower im Westen Londons, bei dem mindestens 79 Menschen starben, verdeutlicht die Wichtigkeit eines vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Ingenieurverbände und Bauwirtschaft fordern deshalb, die hohen brandschutztechnischen Anforderungen an Bauprodukte in Deutschland zu erhalten.

Kein Aufweichen des Brandschutzes

Auch wenn die Ursachen der Brandkatastrophe in London noch nicht endgültig geklärt sind, scheint die Brandweiterleitung zu einem wesentlichen Teil über die Außenwandfassade erfolgt zu sein. Experten vermuten, dass sich die Flammen über eine brennbare Fassadendämmung rasch ausbreiten konnten. Die Verbände der beratenden und planenden Ingenieure, der Prüfingenieure und der Bauwirtschaft fordern daher die für die Bauwerkssicherheit zuständigen Landesregierungen auf, die brandschutztechnisch notwendigen Produktanforderungen nicht preiszugeben oder "ins Ungefähre zu verschieben". Zudem seien bei derart sicherheitsrelevanten Produkten weiterhin unabhängige Produktprüfungen und Fremdüberwachungen durch dafür staatlich anerkannte Institutionen vorzusehen. Ein gemeinsamer europäischer Markt für Bauprodukte – so sehr er auch grundsätzlich begrüßt werde – dürfe nicht zulasten der Sicherheit von Leben und Gesundheit der Bürger gehen, so die Verbände. 

Die gesetzliche Lage in Deutschland

Um solche Katastrophen wie den Brand im Grenfell Twoer zu vermeiden, gelten in Deutschland höhere brandschutztechnische Anforderungen an Bauprodukte. Wärmedämmungen im Bereich von Hochhausfassaden müssen nach hiesigen Landesbauordnungen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Dazu gehört, dass diese Brandtemperaturen von mindestens 1.000 Grad Celsius aushalten müssen, bevor sie zu schmelzen beginnen. Des Weiteren dürfen die Dämmstoffe selbst nicht zu glimmen anfangen, um einer unbemerkten Brandausbreitung bzw. einem erneuten Entfachen eines Brandes vorzubeugen. Die EU-Kommission sieht in den deutschen Anforderungen an Dämmstoffe jedoch gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2014 in der Rs. C-100/3 einen Verstoß gegen die EU-Bauproduktenverordnung, da die europäischen Bauproduktnormen derartige Eigenschaften von Dämmstoffen nicht fordern. (fei)

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