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BWHT: Schwarzarbeit muss Straftat werden!

Wolle man ein deutliches Signal gegen die Schwarzarbeit im Handwerk setzen, so müsse man sie von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochstufen: Das hat Oskar Vogel, Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), auf einem Netzwerktreffen in Stuttgart gefordert.

Strafen bei Schwarzarbeit: Zuwenig Abschreckungscharakter

„Schwarzarbeit schadet nicht nur den gesetzestreuen Handwerksbetrieben, sondern ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das intensiv verfolgt und sanktioniert werden muss. Eine Ordnungswidrigkeit, deren Bußgeldrahmen von den Behörden meist noch nicht einmal voll ausgeschöpft wird,hat schlichtweg zuwenig Abschreckungscharakter“,so Vogel. Unverständlich sei vor allem, dass der mit der Schwarzarbeit einhergehende Steuer- und Sozialversicherungsbetrug eine Straftat darstellt, die handwerksrechtliche Schwarzarbeit hingegen nicht. Der BWHT hatte sich bereits vergangenen Oktober in einem Positionspapier für eine schärfere Bekämpfung stark gemacht.

Die Forderungen lauteten:

  • Hochstufung zur Straftat
  • Einführung einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbständige
  • Ausweitung des Handwerkerbonus
  • Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen

„Auch Maßnahmen, die Schwarzarbeit aus Sicht potenzieller Auftraggeber unattraktiver machen, wären hilfreich“, so Vogel weiter.

„Wirtschaftsförderung zur Schwarzarbeitsbekämpfung“

Auf dem Netzwerktreffen „Wirtschaftsförderung zur Schwarzarbeitsbekämpfung“ bei der Handwerkskammer Region Stuttgart tauschte sich die Handwerksorganisation Mitte September 2018 mit Vertretern von Behörden und Kommunen zum Thema aus. Eine vielfach geäußerte Forderung, der sich auch das Handwerk anschließt, war die nach einer besseren personellen Ausstattung von Schwarzarbeit verfolgenden Ordnungsbehörden.

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